Verfasst von: Lacy La Plante | April 20, 2007

Ein Hauch von Erfolg

Jaaahaaaa haaaaa

Ich habe diese verdammte Prüfung GESCHAFFT Leute GESCHAFFT,
GESCHAFFT, GESCHAFFT!!!!

Leider habe ich aber auch erfahren dass ich eine weitere Prüfung machen muss und zwar in TTW aber wenn ich BWL geschafft hab schaff ich das auch wooohooo xD

 

Tja da ich nicht mehr zu sagen hab post ich hier mal das rein was ich für BWL lernen musste, nicht dass es jemanden interessiert aber ich hab grad Bock drauf xD

Natürlich ist das “nur” eine Zusammenfassung und grad mal ein 10tel davon das zur Abschlussprüfung kommt >__<

 

  1. Finanzierung und Investition
    1. Bilanz erklären können (Mittelherkunft und Mittelverwendung)

Bilanz = Momentaufnahme = gültig für den Tag der Erstellung

SOLL:                 Anlagevermögen Umlaufvermögen Finanzierung und Investition

HABEN:                Eigenkapital Fremdkapital Mittelherkunft und Mittelverwendung

  1. Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung

Eigenfinanzierung:         vom Unternehmer oder den einzelnen Gesellschaftern

Fremdfinanzierung:     Es wird Fremdkapital zugeführt = von einem Dritten (Bank, Lieferanten,..)

  1. Außenfinanzierung
    1. Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung und Kreditfinanzierung

Einlagenfinanzierung:        Die Einlagen der bisherigen Gesellschafter werden Erhöht

Beteiligungsfinanzierung:     es werden neue Gesellschafter aufgenommen die sich mit ihrem Kapital am Unternehmen beteiligen. Teilen Rechte, Gewinn und Verlust mit den bisherigen Gesellschaftern

  1. Innenfinanzierung
    1. Selbstfinanzierung, Umschichtungsfinanzierung und Rückstellungsfinanzierung

Selbstfinanzierung:        Erzielte Gewinne werden wieder im Unternehmen investiert

Umschichtungsfinanzierung:    Anlagegüter werden Verkauft. Gewinn wird für neue Anlagegüter verwendet

Rückstellfinanzierung:    Es werden Rückstellungen gebildet die für längere Zeit nicht benötigt werden die einstweilen zur Beschaffung von Anlagegegenständen verwendet werden.

  1. Kreditfinanzierung

Ein Kredit liegt dann vor wenn Leistung (Vergabe des Geldes) und Gegenleistung (=Rückzahlung einschließlich der Zinsen) zeitlich auseinanderfallen. Bank leistet früher, Kreditnehmer leistet später. Der Kreditvertrag MUSS durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande kommen.

  1. Arten der Inanspruchnahme (einmalig und roulierend)

    Roulierend:    Kunde hat einen bestimmten Kreditrahmen, wenn er Teile des Kredits zurückgezahlt hat kann er wieder über sie verfügen.

    Einmalig:    Zurückbezahlte Beträge können nicht wieder beansprucht werden. In diesem Zusammenhang spricht man von einem Darlehen.

  2. Art der Sicherstellung
    1. Bürgschaft (Ausfallbürgschaft, einfache Bürgschaft und solidarische Bürgschaft) = personale Sicherstellung

    Ausfallbürgschaft:    Der Bürge haftet NUR für den Anteil den der Schuldner nicht erbringen kann. ( Anteil der trotz außerordentlichen und gerichtlichen Möglichkeiten nicht erbracht werden konnte)

    Einfache Bürgschaft:    Der Gläubiger MUSS den Schuldner mahnen. Wenn der Schuldner nicht bezahlt kann sich der Gläubiger an den Bürgen wenden.

    Solidarische Bürgschaft:    Der Bürge verpflichtet sich als “Bürge und Zahler”. Die Bank kann wählen von wem sie die Zahlung verlangt. In der Praxis wird zuerst auf den Schuldner eingegangen.

    1. Reale Sicherstellung
      1. Sicherungsübereignung

Der Kreditgeber erhält eine Sicherstellung durch ein PFANDRECHT an beweglichen Gütern oder Grundstücken. Bewegliche Sachen werden dem Kreditgeber “übereignet”. Der Besitzer kann die Sachen weiterhin nutzen. Es handelt sich um Gegenstände die der Schuldner benutzen MUSS oder die nur unter erschwerten Umständen zu verwahren oder transportieren wären.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Sache bleibt für die Dauer des Kredites = Lieferantenkredites im Eigentum des Verkäufers, der Käufer hat jedoch das Recht die Sache zu nutzen.

  1. Kreditkosten

Neben den Zinsen werden in Banken auch Provisionen und Gebühren verrechnet. Diese können die Kreditkosten wesentlich erhöhen.

  1. Brutto- und Nettozinssatz, Sollzinsen, Provisionen und Gebühren

Nettozinssatz:    Als “Nettozinssatz” bezeichnen Kreditinstitute einen Zinssatz, der neben den Zinsen alle sonstigen Gebühren beinhaltet, d.h. es fallen keine weiteren Kosten an

Sollzinsen:    Bis zu einer gewissen Grenze können die Zinsen ausgehandelt werden, wobei der Zinssatz von folgenden Faktoren abhängt:

  • Von der Bonität des Schuldners = die zu erwartende Zahlungsfähigkeit
  • Von den Sicherheiten
  • Von der Höhe und der Laufzeit des Kredites

Bei den meisten Krediten wird eine so genannte “Zinsschwankungsklausel” vereinbart. Die Kreditinstitute sind dadurch berechtigt, die Kreditzinsen bei Änderungen des Basiszinssatzes( von der Österreichischen Nationalbank) zu ändern – sowohl nach oben als auch nach unten.

Die Höhe der Zinsen kann auf 2 verschiedenen Arten erfolgen.

  • Im Nachhinein – dekursiv
  • Im Vorhinein – antizipativ – die Zinsen werden sofort vom Darlehn abgezogen. Man erhält den reduzierten Betrag.

Provisionen:    werden oft nicht pro Jahr sondern für kürzere Perioden berechnet was oft vom Kunden unterschätzt wird.

  • Zustellungsprovision – Wird bei der Einräumung/Gewährung des Kredites berechnet
  • Bereitstellungsprovision – Wird bei roulierenden Krediten vom zur Verfügung gestellten Rahmen abgezogen
  • Kreditprovision – Diese Provision wird vom ausgenützten Kreditrahmen berechnet.
  • Überziehungsprovision – Wird von jenen Beträgen gerechnet, die den Kreditrahmen übersteigen.
  • Umsatzprovision – zB von einer größeren Umsatzseite.

Gebühren:    Bei Abschluss des Kreditvertrages wird von den Kreditinstituten eine Gebühr eingehoben, die an das Finanzamt abgeführt wird.

  1. Kreditgeschäfte mit der Bank
    1. Kontokorrentkredit

Es wird ein Kreditrahmen gewährt, der roulierend ausgenützt werden kann, eventuell kann dieser Rahmen sogar überzogen werden. Ein Mal zurückbezahlte Beträge können wieder in Anspruch genommen werden, es kann sogar zu einem Guthaben kommen.

  • Kurzfristig – bis zu einem Jahr
  • Mittelfristig – 1 bis 5 Jahre
  • Langfristig – über 5 Jahre
  1. Lombardkredit

Bei dieser Kreditart werden Sachen verpfändet und der Kreditnehmer erhält einen bestimmten Prozentsatz des Wertes dieser Sachen als Kredit. Dient meist zur Lagerfinanzierung.

Echter Lombardkredit:    kurzfristiges Darlehen gegen Verpfändung beweglicher Sachen. ( Wertpapiere, Edelmetalle und Waren)

Wertpapierlombardkredit:    Verpfändet werden Wertpapiere die sich in einem Depot befinden.

Edellombardkredit:        zB Münzen mit bis zu 80% des Goldwertes    

Warenlombardkredit:    Die Waren werden in einem Lagerhaus eingelagert und der Lagerschein wird dem Kreditinstitut übergeben. Nach Freigabe der Bank können die Waren im Gegensatz für gleichwertige Waren entnommen werden.

Lombard gesicherter Kontokorrentkredit:    =Kontokorrentkredit, der durch die Verpfändung von beweglichen Sachen gesichert wurde

  1. Forderungszessionskredit

Der Kreditnehmer tritt offene Forderungen = noch nicht bezahlte Verkäufe = offene Ausgangsrechnungen an das Kreditinstitut ab = er zediert die Forderungen. Das Kreditinstitut schreibt den Forderungsbetrag abzüglich Zinsen und Spesen auf dem Konto des Einreichers gut.

  • Stille Zession: Der Schuldner des Kreditunternehmens erfährt nichts von der Abtretung. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, die eingehenden Zahlungen sofort an das Kreditinstitut weiterzuleiten.
  • Offene Zession: Dem Schuldner des Kreditunternehmers wird mitgeteilt, dass die Forderung an die Bank abgetreten wurde und er wird aufgefordert, Zahlungen sofort an das Kreditinstitut zu leisten.
  1. Factoring

Weiterentwicklung der Forderungszession. Neben dem Kredit erbringt die Bank noch folgende weitere Leistungen für den Kunden

  • Führung der Debitorenbuchhaltung
  • Übernahme von Mahnungen und Inkasso
  • Eventuell auch die Übernahme des Dubiosenrisikos = Risiko des Forderungsausfalles

Die Zahlungen des Schuldners erfolgen wie bei der offenen Zession sofort an das Kreditinstitut, in diesem Falle Factor genannt.

  1. Hypothekarkredit

Die Sicherstellung erfolgt durch die Verpfändung von Immobilien (Grundstücke, Gebäude) Diese Verpfändung wird in das Grundbuch eingetragen = Lastenblatt C und wird als Hypothek bezeichnet. Wenn der Kreditnehmer nicht bezahlt, dann wird das Grundstück versteigert und die Gläubiger werden in der Reihenfolge der Eintragung (Nach dem Rang) befriedigt. Wird ein Grundstück mit einer Hypothek verkauft, so erwirbt der Käufer auch die Hypothek.

  1. Leasing

Die Überlassung von Investitionsgütern für mittlere oder längere Perioden durch eine Leasinggesellschaft. Ein Leasingvertrag ist einem Mietvertrag ähnlich.

  1. Begriff, Arten, Kosten und wirtschaftliche Bedeutung

Gestaltungsarten:

  • Mit oder ohne Kaufoption – Man hat am Ende der Laufzeit das Recht die Ware zurückzugeben aber auch sie um den im Leasingvertrag angegebenen Preis zu erwerben
  • Mit oder ohne Verlängerungsmöglichkeit – Der Leasingvertrag kann nach Ablauf verlängert werden – günstigere Konditionen
  • Mit oder ohne Kündigungsrecht – Der Leasingnehmer hat das Recht nach einer Mindestlaufzeit den Vertrag zu kündigen – hohes Risiko für den Leasinggeber da die Ware entsprechend des Leasingnehmers angeschafft worden ist.

Kosten:

  • Zinsen und Verwaltungskosten und eine Risikoprämie
  • Zahlungen sind meist so berechnet, dass am Ende der Laufzeit ca. 80% bis 90% der Anschaffungskosten bezahlt sind.

Wirtschaftliche Bedeutung:

  1. Lieferanten- und Abnehmerkredite
    1. Lieferantenkredite

Stellen die häufigste Finanzierungsform in der Praxis dar.

  1. Lieferung auf Ziel und Darlehn für Investitionszwecke

Lieferung auf Ziel:    Die Kosten dieser Finanzierungsart bestehen im Verzicht des Skontoabzuges . Berechnung der Verzinsung ————-à Skonto/(Tage der Zielfrist minus Tage der Kassafrist)x360

Darlehen für Invest.:    Oft gewähren Lieferanten auch einen Kredit für Investitionen Die Rückzahlung und die Verzinsung erfolgt dann bei den künftigen Einkäufen durch einen Preiszuschlag.

  1. Abnehmerkredite
    1. Anzahlungen und Vorauszahlungen (Unterschied) und Darlehn für Investitionszwecke
  1. Investition

Verwendung der benötigten Mittel

  1. Arten
  • Im engeren Sinne – Beschaffung von Gütern des Anlagevermögens
  • Im weiteren Sinne – jede Mittelverwendung, z.B. Werbung, Personal
  1. Was wird verglichen?
  1. Versicherungsbetriebe
    1. Risiko und Risikopolitik
  • Gefahren gegen:
    • Leben & Gesundheit
    • Privat & Betriebsvermögen
  1. Risikopolitik und Versicherung
    1. Risikoausgleich, Risikoteilung und Risikoverteilung
  • Risikoausgleich
    • Die Versicherung gleicht das Risiko aus, da jährlich nur wenige Häuser von Bränden betroffen werden aber viele versichert sind.
  • Risikoteilung
    • Große Risiken werden von mehreren Versicherungen getragen
  • Risikoverteilung
    • Versicherungsgesellschaften betreiben ihre Geschäfte in mehreren Sparten

Gewerbsmäßig bertreibt.

 

  1. Individual- und Sozialversicherung
  • Individualversicherungen
    • Freiwillig
    • Betrag je nach Risiko
    • Individuelle Leistungen
    • Prämie soll alle Kosten decken
    • Im Privatrecht geregelt
  • Sozialversicherungen
    • Entsteht kraft Gesetzes
    • Beitrag nach sozialen Grundsätzen
    • Leistungen nicht individuell
    • Im öffentlichen Recht geregelt
    • Arbeitgeber & Arbeitnehmer zahlen Beiträge, Staat liefert Zuschüsse

Sozialversicherung ist ein rechnerischer und sozialer Ausgleich

  1. Rechtsgrundlagen der Individualversicherung
    1. Versicherungsvertrag, Versicherungsaufsicht und allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Versicherungsvertrag

  1. Die Beteiligten:
    1. Versicherer:     trägt Risiko & erhält Prämie
    2. Versicherungsnehmer:    schließt Vertrag ab, zahlt Prämie
    3. Versicherter:     hat die Leistung zu bekommen
    4. Begünstigter:     erhält die Versicherungssumme beim Ableben des Versicherten

      Zweige der Individualversicherung

    5. Rückversicherter: Versicherung gibt Teil des Risikos an eine andere Versicherung
  2. Der Antrag:

    Schriftliches Formular -> Vertragsbindungen und Berechnung für Prämie

     

    Der Antragsteller ist eine bestimmte Zeit an den Antrag gebunden.

  3. Annahme des Antrages:

    Zusendung der Versicherungspolizze, meist stellt man vor der Polizze eine vorläufige Deckungszusage aus.

    Leistungspflicht gilt ab 1. Prämie

  4. Pflichten der Vertragspartner
    1. Zur Zahlung (meist im vorhinein
    2. Anzeigepflicht (Änderung des Risikos bekanntgeben
    3. Auskunftspflicht (für Schadenshöhe und zur Klärung der Anspruchsberechtigung)
    4. Mitteilungspflicht (z.B. wenn man das Auto bei mehreren versichert)
    5. Rettungspflicht (Man muss sorgen dass der Schaden möglichst klein ist)
  5. Versicherung muss nicht zahlen, wenn:
    1. Die 1. Prämie nicht gezahlt wurde
    2. Der Schaden selbst vorsätzlich verursacht wurde
    3. Der versicherte den Eintritt des Schadens in Kauf genommen hat

Versicherungsaufsicht und allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Versicherungsaufsicht

    Vermögensversicherung: der Schaden trifft das Vermögen des versicherten

    1. Feuer
    2. Diebstahl
    3. Kredit
    1. Versicherungszweige und Versicherungsarten
      1. Vermögensversicherung
        1. Sachversicherung

Versichert werden Sachgüter jeder Art

  1. Transportversicherung

Es werden alle mit dem Transport gebundene Gefahren gedeckt

  1. Versicherung von Rechten

Hier zählt in erster Linie die Kreditversicherung (Warenkredite, Exportkredite,..)

  1. Versicherung gegen drohende Aufwendungen (Kfz-Haftpflicht)

Haftpflichtversicherung. Versichert sind jene Schäden, für die der Versicherte aus gesetzlichen Gründen haftet. Am meisten verbreitet ist die Kfz – Haftpflicht

  • Sie deckt Schäden die anderen durch das Kraftfahrzeug zugefügt werden.
  1. Versicherung gegen Ertragsentgang

Versicherung gegen teilweise – vollkommen ausfallendem Einkommen

  1. Bündelversicherung

Bestimmte Versicherungen werden von Versicherungsgesellschaften zu einer “Bündelversicherung” zusammengefasst.

  1. Personenversicherung
    1. Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung

Der Schaden betrifft die Person des Versicherten:

  1. Krankenversicherung
  2. Lebensversicherung
  3. Unfallversicherung

Versicherungen werden benannt nach:

  1. Der Gefahr
  2. Dem versicherten Objekt
  3. Den Leistungen
  1. Versicherungsformen der Individualversicherung
    1. Summenversicherung

Summenversicherung

Ohne Rücksicht auf die Schadenshöhe wird eine bestimmte Summe gezahlt (z.B. Lebensversicherung)

  1. Interessenversicherung
    1. Erstrisiko- und Vollwertversicherung, Versicherung mit Selbstbehalt

Interessenversicherung

Vollwertversicherung: bezahlt wird im Verhältnis zum Versicherungswert (Gefahr der Unterversicherung)

Erstrisikoversicherung: bezahlt wird der tatsächliche Schaden, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe

Versicherung mit Selbstbehalt (“Franchisen”)Der Versicherte muss eine bestimmte Summe selbst bezahlen. Nur den Mehrbetrag zahlt die Versicherung.

  1. Wirtschaftliche Bedeutung von Versicherungen

Umwandlung von Risiken in Kosten

Genau Kalkulierbare Kosten der VS

Verbesserung der Kreditfähigkeit (Kreditnehmer schließt Lebensversicherung ab)

Bei Lebens und Kreditversicherungen ist es den Unternehmungen möglich, ihre Fremdkapitalbasis zu erweitern.

Versicherungen sind wesentliche Anbieter auf dem Kapitalmarkt.

Versicherungen haben umfangreiche Reserven für Zukünftige Schäden. deshalb sind sie bedeutende Kapitalstellen.

  1. Kreditinstitut
    1. Aufgaben
      1. Umwandlung der Mittel
  • Umwandlung der Größenordnung (kleine Einlagen zu größeren Krediten)
  • Umwandlung nach der Dauer ( meist kurzfristige Einlagen in längerfristige Kredite)
  1. Übernahme des Risikos
  • Kreditinstitut trägt Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird. (Risikoausgleich, Risikoverteilung, Risikopolitik)
  1. Verwaltung und Beratung
  • Kreditinstitute verwalten Gelder und Kredite. Beratung bei Anlage von Geldern und bei Aufnahme von Krediten.

 

  1. Die Geschäfte der Kreditinstitute
    1. Aktiv- und Passivgeschäft

Das “Aktivgeschäft” (Mittelverwendung)

  1. Kreditgeschäfte ( Wesentliche Teile der Einlagen fließen in Kredite
  2. Geldanlagegeschäfte
    1. Kurzfristige Veranlagung
  3. Kapitalanlagengeschäfte
    1. Langfristige Veranlagung

Das “Passivgeschäft” (“Mittelaufbringung”, “Einlagengeschäft”)

  1. Gelder, die dem Zahlungsverkehr dienen
    1. Sichteinlagen (täglich fällige Gelder auf Giro,- Kontokorrent- oder Scheckkonten
  2. Gelder, die Anlagenzwecken dienen
    1. Befristete Einlagen
      1. Der Einleger kündigt eine bestimmte Zeit vorher (Kündigungsgelder)
      2. Der Einleger stellt den Betrag für eine bestimmte Zeit zur Verfügung (Festgelder) Befristete Einlagen von Nichtbanken und befristete Einlagen von anderen Kreditinstituten
    2. Spareinlagen
      1. Spareinlagen dienen der längerfristigen Anlage von Geldern (Sparbriefe, Sparbücher ect.)
    3. Eigene Schuldverschreibungen
      1. Kreditinstitute geben zur Mittelbeschaffung eigene Wertpapiere aus
    4. Kredite von anderen Kreditinstituten
      1. Fremdfinanzierung durch Diskont von Wechseln und Lombard eigener Wertpapiere

 

 

  1. Dienstleistungsgeschäft

Die Dienstleistungsgeschäfte

  • Vermittlung (- Zahlungsvermittlung, Emissionsgeschäft)
  • Verwahrung

    Vermietung von Schließfächern, Wertpapierdepotgeschäft

  • Handelsgeschäfte
    • Wertpapiere
    • Fremdwährung
    • Goldmünzen
  1. Eigengeschäft

Nicht für die Kunden tätig. Schließt für sich Geschäfte ab.

  1. Beratung und Information

Die Banken stellen ihren Kunden allgemeine Informationen und Beratung zur Verfügung

  1. Die Rechtlichen Grundlagen der Banken in Österreich
  • Bankwesengesetz (BWG)
  • Investmentfontgesetz (InfFG)
  • Bausparkassengesetz (BSpG)

Das BWG enthält Bestimmungen über:

  • Die Sicherung der Zahlungsbereitschaft
  • Die Gliederung und Veröffentlichung der Rechnungsabschlüsse
  • Die Aufsicht und Kontrolle
  • Verbraucherschutzbestimmungen
  1. Kapitalaufbringung der Kreditinstitut

Eigenfinanzierung + Fremdfinanzierung

  1. Sichteinlagen

Täglich fällige Gelder, die in erster Linie zum Zahlungsverkehr dienen.

  1. Termineinlagen

Gelder die der Einleger forübergehend nicht benötigt.

  • Festgelder: Für eine bestimmte Zeit eingelagert
  • Kündigungsgeld: Das Geld wird eingelagert und steht erst nach einer Kündigung wieder zur Verfügung (bei einhalt einer vorgegebenen Kündigungsfrist
  1. Spareinlagen

Dienen nicht dem Zahlungsverkehr sondern der Veranlagung. Sie sind an besondere Urkunden gebunden. Gebräuchlichste Form -> Sparbuch.

  1. Mittelverwendung der Kreditinstitute
  • Kreditgeschäfte
  • Geldanlage – Kapitalanlagegeschäfte


 


Antworten

  1. holy crap….ich frage mich immer wieder in was für eine schule du gehst, warum ihr östereicher das lernen müsst und was es heute abend zum essen gibt oO

    So weit ich weiss haben bei uns nur die sowas die schwerpunktfach: Wirtschaft und Recht….

    Nyoo~ Graz Uguu~ Melonpans und so oOd

    PS: Bin stolz auf dich x3

    PPS: Ich hab das zeugs nicht durchgelsen hab schon bei den ersten 3 punkten schindelanfälle gekriegt….könnte auch an diesem gefährlichem etiketten entferner spray liegen….mhm~ =_=

  2. Omg.
    Das will man gar nicht durchlesen…..vorallem nicht, wenn man weiß, dass es auch noch auf einen zukommt ;__;

    Aber Glückwunsch o_od

  3. hartes brot :P
    glückwunsch!


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s

Kategorien

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.